eco Beschwerdestelle

Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte und Engagement im Jugendmedienschutz

Seit 1996 kämpfen wir mit der eco Beschwerdestelle effektiv gegen rechtswidrige Online-Inhalte und setzen uns dafür ein, dass Rechtswidriges gelöscht und Strafbares zur Anzeige gebracht wird. Die Kooperation mit den verschiedenen Akteuren ist uns dabei genauso wichtig wie neutrale und nachvollziehbare Prozesse.

Unsere Arbeit basiert auf einer freiwilligen gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit, deren Fundament die Selbstregulierung der Provider und das Engagement der Internetnutzer:innen sind. eco kooperiert dabei seit jeher mit Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Kinderpornografie und andere illegale Internetinhalte.

Zudem sind wir Ansprechpartner für Mitglieder, Staat, Gesellschaft und Politik.

Internetnutzer:innen können verdächtige Inhalte kostenlos und anonym zum Beispiel unter beschwerdestelle.eco.de melden. Die Jurist:innen der Beschwerdestelle überprüfen dann, ob der gemeldete Inhalt gegen das deutsche Recht verstößt und ergreifen im Verstoßfall Maßnahmen.

Die eco Beschwerdestelle ist zudem über das mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) gemeinsam betriebene Webportal internet-beschwerdestelle.de sowie über die Informationsplattform für Jugendliche unter juuuport.de/melden erreichbar.

Statistik

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 25.893 Beschwerdegegenstände zu potenziell strafbaren Inhalten oder Verstößen gegen den Jugendmedienschutz gemeldet. Rund 42 % dieser Hinweise waren „berechtigte“ Beschwerden. 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der berechtigten Beschwerden zwar deutlich zurückgegangen, bewegt sich jedoch mit 10.922 Fällen auf einem zu erwartenden, leichte Steigerungen umfassenden Niveau der Vorjahre. Rückblickend lässt sich das Jahr 2023 daher als Ausnahmejahr in Bezug auf die Anzahl der berechtigten Beschwerden betrachten. 

Die berechtigten Beschwerden wurden – je nach Art des Verstoßes und Serverstandort – an Strafverfolgungsbehörden, Inhalteanbieter, Host- oder Plattformprovider und/oder Mitglieder des INHOPE-Netzwerks weitergeleitet.

Inhaltlich betrafen die meisten Beschwerden Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, wie sie in § 184b StGB als Kinderpornografie definiert sind. Der Anteil der verfassungsfeindlichen Inhalte war mit rund 0,2 % aller berechtigten Beschwerden erneut auffallend gering. Auffällig ist insofern der deutlich geringere Anteil der einschlägigen Beschwerden, knapp 99 % der gemeldeten, potenziell verfassungsfeindlichen Inhalte stellten sich im Rahmen der rechtlichen Prüfung als zulässige und von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen und Inhalte dar.

Insgesamt wurden weltweit 99 % der von der Beschwerdestelle monierten illegalen Internetinhalte wie Darstellungen des sexuellen Missbrauchs, Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen entfernt. Dies zeigt erneut, dass Selbstregulierung funktioniert – auch international. Denn ein knappes Drittel der monierten URLs (30,66 %) war außerhalb Deutschlands gehostet.

Netzwerk- und Gremienarbeit/politisches Engagement im Jahr 2024: Ein Auszug

INHOPE (International Association of Internet Hotlines)

INHOPE ist der internationale Dachverband von Internetbeschwerdestellen, die insbesondere Beschwerden über Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger entgegennehmen. Gegründet 1999, unter anderem von eco, besteht das Netzwerk mittlerweile aus 55 Beschwerdestellen in 51 Ländern.

Um die Einhaltung der bei INHOPE geltenden Mindeststandards sicherzustellen, finden regelmäßig Überprüfungen der Mitglieds-Beschwerdestellen statt. Die eco Beschwerdestelle wurde 2024 erfolgreich überprüft.

Im Jahr 2024 hat INHOPE sein „Ambassador“-Programm gestartet, an dem eco aktiv teilnimmt, indem Sebastian Fitting, Referent der eco Beschwerdestelle, als Ambassador agiert und Mitglied des dazugehörigen Expert Council ist. Im Rahmen dieses Programms schulen erfahrene Analyst:innen aus dem Netzwerk vornehmlich neue Kolleg:innen anderer Hotlines, aber auch z.B. Strafverfolgungsbehörden oder Trust-And-Safety-Teams von relevanten Unternehmen im Umgang mit dem sog. Universal Classification Schema. Das Schema umfasst zum einen bei der Bewertung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen eine einheitliche, beschreibende Erfassung („Labeling“) von gemeldeten Inhalten. Zum anderen wird durch eine „Übersetzung“ der die Inhalte beschreibenden Labels in rechtliche Kategorien – im Angesicht international unterschiedlicher Rechtslagen – eine (straf-)rechtliche Bewertung der Inhalte für jedes teilnehmende Land ermöglicht. Dies soll unter anderem Priorisierungen bei der Hinweisbearbeitung ermöglichen.  

Seit November 2024 ist Sebastian Fitting, Referent der eco Beschwerdestelle, Mitglied des INHOPE-Vorstands.

Safer Internet Centre Deutschland

Die eco Beschwerdestelle ist als (Mit-)Betreiber des Portals internet-beschwerdestelle.de seit 2008 Teil des deutschen Safer Internet Centers (saferinternet.de), dem neben eco die FSM, jugendschutz.net, die „Nummer gegen Kummer“ und klicksafe.de (betrieben von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz) angehören. 

Die Kooperation des Safer Internet Centres umfasste auch 2024 gemeinsame Awareness-Raising-Aktivitäten: 

Zum Safer Internet Day fand ein gemeinsamer Expertenchat zum Thema Pornografie im Netz statt. Rund 100 Interessierte nutzten die Möglichkeit, ihre Fragen an die beteiligten Organisationen zu richten und erhielten Einschätzungen zu rechtlichen Aspekten, medienpädagogische Hilfestellungen sowie Informationen zu Beratungsangeboten.

Anlässlich des europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch am 18. November 2024 haben die Beschwerdestellen von eco, FSM und jugendschutz.net zur Online-Veranstaltung „Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Netz – Was Fachkräfte wissen müssen“ eingeladen. Dieses Webinar hatte mit mehr als 400 Teilnehmer:innen eine sehr große Resonanz und Reichweite.

Auch im Jahr 2024 wurde das deutsche Safer Internet Centre von der Europäischen Union im Rahmen des „Digital Europe Programme“ finanziell gefördert.

Austausch mit relevanten Akteuren im Bereich des Jugendmedienschutzes

Darüber hinaus stand die eco Beschwerdestelle mit weiteren relevanten Akteuren im Bereich des Jugendmedienschutzes im Austausch. Insoweit können folgende Aktivitäten hervorgehoben werden:

Aufbauend auf den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit mit Aufsichtseinrichtungen sowie Selbstkontrolleinrichtungen bei allgemeinen Themen und Einzelfallfragen fortgeführt. Beispielhaft seien die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und USK online hervorgehoben.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist ein weiterer wichtiger Akteur in Bezug auf die Gewährleistung und Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes und langjähriger Netzwerkpartner der eco Beschwerdestelle. BzKJ und eco Beschwerdestelle arbeiten dabei in unterschiedlichen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen partnerschaftlich zusammen. Neben der Zusammenarbeit im Rahmen der BKA-Kooperation sind beispielsweise Mitarbeiter:innen der eco Beschwerdestelle seit vielen Jahren als Beisitzer:innen der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien ernannt. Zudem ist die eco Beschwerdestelle Teil des Partnernetzwerks der 2024 gegründeten und bei der BzKJ angesiedelten Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD).

Auf Grundlage der langjährigen Zusammenarbeit hat die Leiterin der Beschwerdestelle an einer Podiumsdiskussion zum Thema „Herausforderungen der Inhalte-Regulierung“ teilgenommen, welche am 19.09.2024 im Rahmen der Fachtagung „Kinderrechte durchsetzen in der digitalen Welt – von der Prüfstelle zur KidD“ anlässlich des Jubiläums der BzKJ stattgefunden hat.

Auch im Jahr 2024 war zudem „Trusted Flagging bzw. Reporting“ ein wesentliches Element der effektiven Arbeit der eco Beschwerdestelle. Die speziellen Meldewege für vertrauenswürdige Hinweisgeber:innen ermöglichen eine unmittelbare Interaktion zwischen Beschwerdestellen und den Anbietern, was sich auch positiv auf Reaktionszeiten auswirkt.

Strafverfolgungsbehörden

Die Strafverfolgung ist ein wichtiges Element bei der Bekämpfung illegaler Internetinhalte. Die eco Beschwerdestelle setzt sich im Rahmen der Beschwerdebearbeitung dafür ein, dass Rechtswidriges gelöscht sowie Strafbares zur Anzeige gebracht wird. Auch über die Beschwerdebearbeitung hinaus arbeitet die Beschwerdestelle auf Bundes- sowie auf Landesebene mit Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Bei der Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern besteht eine enge und effektive Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA), was auch im Bericht der Bundesregierung zum Erfolg von Löschmaßnahmen bei kinderpornografischen Webinhalten zum Ausdruck kommt. Der zuletzt im Juli 2024 veröffentlichte Bericht belegte erneut, dass das Prinzip „Löschen statt Sperren“ und die Zusammenarbeit von Beschwerdestellen, dem BKA und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz (BzKJ) sehr wirksame Mittel zur Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte darstellen.

Im Bereich der Staatsschutzdelikte kooperiert die eco Beschwerdestelle sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften. Seit 2019 ist eco zudem Mitglied der nordrhein-westfälischen Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ und unterstützt damit aktiv die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Hate Speech im Netz.

Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit zwischen der Beschwerdestelle und der Polizei auf Landesebene Teil einer Kooperationsvereinbarung zwischen eco, Networker NRW und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen.

Begleitung regulatorischer Themen

In regulatorischer Hinsicht war der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM-Verordnung) auch im Jahr 2024 das Hauptthema der eco Beschwerdestelle. Durch die „Betroffenheit“ der Mitgliedsunternehmen und etablierter Beschwerdestellen ist dieses europäische Gesetzesvorhaben daher für eco als Interessenvertreter und Beschwerdestellenbetreiber von besonderer Bedeutung. Daneben befasste sich eco Beschwerdestelle mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der CSAM-Richtlinie (Directive on combating the sexual abuse and sexual exploitation of children and child sexual abuse material and replacing Council Framework Decision 2004/68/JHA (recast)) und den Plänen des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz gegen digitale Gewalt.

Details zu diesen Gesetzesvorhaben finden sich im Kapitel Geschäftsbereich Politik, Recht & Regulierung / Politische Interessenvertretung.

Jahresbericht der eco Beschwerdestelle

Transparenz ist wichtig für die Arbeit einer Beschwerdestelle. Daher haben wir im April 2024 den achten, eigenständigen Jahresbericht der eco Beschwerdestelle unter Mitwirkung von MdB Tabea Rößner als Keynote-Sprecherin sowie dem eco Vorstandsvorsitzenden und Rechtsanwalt Oliver Süme, Sabine Frank (Head of Governmental Affairs and Public Policy YouTube DACH/CEE/EEM) und Sebastian Gutknecht (Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz) im Rahmen eines PolITalks zum Thema „Herausforderungen im Jugendmedienschutz“ veröffentlicht.

Expertenlunch Jugendmedienschutz & eco Jugendschutzbeauftragung

Das Portfolio der eco Beschwerdestelle wird durch unabhängig von der allgemeinen Beschwerdearbeit bestehende, separate Angebote im Bereich Jugendmedienschutz abgerundet. So profitieren Mitglieder neben volljuristischen Qualifikationen bei der Bewertung von Online-Angeboten und erforderlichen Maßnahmen von mehr als 25 Jahren Expertise im Bereich Jugendmedienschutz.

Expertenlunch Jugendmedienschutz

Mit dem „Expertenlunch Jugendmedienschutz“ bietet die eco Beschwerdestelle exklusiv für die im Bereich Jugendmedienschutz aktiven Verbandsmitglieder ein offenes Forum, um Erfahrungen auszutauschen und zu informieren.

Planmäßig finden zwei bis drei Treffen pro Jahr statt, zum Teil unter Einbeziehung relevanter Akteur:innen und externer Expert:innen.

eco Jugendschutzbeauftragung

Die Funktionen des Jugendschutzbeauftragten:

  • Beratungsfunktion gegenüber dem Anbieter
  • Ansprechpartner für Nutzer/innen
  • Anlaufstelle für die Aufsicht

Jugendschutz im Internet ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der eco Jugendschutzbeauftragung haben Verbandsmitglieder die Möglichkeit, ihren Beitrag zu leisten. Bestimmte Telemedienanbieter mit entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten sowie Suchmaschinenanbieter können sogar nach § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet sein.

Mit der eco Jugendschutzbeauftragung unterstützt die Beschwerdestelle Telemedienanbieter ganzheitlich bei der Erfüllung dieser Pflicht oder bei der freiwilligen Bestellung. Hierbei bietet sie folgende Funktionen und Vorteile:

  • umfassende rechtliche Beratung zu Jugendschutzfragen
  • neutrale Schnittstelle zu den Nutzer:innen
  • Minimierung von Haftungsrisiken
  • Vorbeugung von amtlichen Bußgeldern und Abmahnungen
  • Vertrauensgewinn bei Nutzer:innen durch wirksamen Jugendschutz
  • aktuelle Informationen zu Entwicklungen und rechtlichen Änderungen im Jugendmedienschutz

Weitere Informationen zu Arbeitsweise, Statistiken und Angeboten der eco Beschwerdestelle finden Sie unter beschwerdestelle.eco.de sowie im Jahresbericht der eco Beschwerdestelle für das Jahr 2024.