Gesetzgebungsverfahren und Fokusthemen

Telekommunikation

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten wurde konkretisiert. Dieser Anspruch dient der Grundversorgung mit Internet und Telefon. Die Verbände eco, Anga, Bitkom, Breko, Buglas und VATM setzten sich hier im Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen gemeinsam für eine angemessene Umsetzung der neuen Pflichten und eine Konkretisierung bei der Ausgestaltung ein. Hierzu verfassten sie gemeinsame Verbändeschreiben zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikation (RaVT), Minderungsregelungen und dem Datenmeldeportal Telekommunikation und nahmen gemeinsam mit Unternehmensvertretern Gesprächstermine wahr.

Mit dem Weißbuch „Wie kann der Bedarf an digitalen Infrastrukturen in Europa bewältigt werden?“ legte die Europäische Kommission am 21. Februar 2024 eine Analyse des Status quo und der derzeitigen Herausforderungen beim Ausbau der digitalen Netzinfrastruktur vor. Mit dem Weißbuch sollte ein Diskurs rund um einen Digital Networks Act angestoßen werden. Neben Maßnahmen zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs innerhalb der EU, wurden auch Regulierungsansätze zur Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen digitalen Infrastrukturen auf dem Weltmarkt präsentiert. eco begleitete den Konsultationsprozess aktiv und brachte sich im Juni 2024 mit einer Stellungnahme ein.
Im Bereich der Telekommunikationsregulierung stand im Jahr 2024 die Novellierung der TR Notruf an. Hierzu brachte sich eco ein.

TK-NABEG

Im August 2023 präsentierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-NABEG). Das Hauptziel besteht darin, den Ausbau der Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur im Einklang mit der Gigabit-Strategie der Bundesregierung zu beschleunigen. Der Entwurf sieht eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) vor. Daneben soll nationales Recht an die Verordnung (EU) 2022/612 („Roaming Regulation“) angepasst werden. Ein zentrales Vorhaben des TK-NABEG ist die Einführung des Gigabit-Grundbuchs als zentrale Datendrehscheibe für relevante Informationen zum Breitbandausbau. eco kommentierte den Referentenentwurf im Oktober 2023 mit einem Eckpunktepapier. In einem im März 2024 versandten Verbändebrief an das BMDV und BKAmt (gemeinsam mit ANGA, Bitkom, BREKO, BUGLAS, VATM & VKU) plädierte eco gegen eine Verschärfung der Minderungsregelungen im Rahmen des TK-NABEG. Das Gesetz wurde 2024 nicht verabschiedet und fällt aller Voraussicht nach in die Diskontinuität.

Vorratsdatenspeicherung

Im Oktober 2024 legte das Bundesministerium der Justiz den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung vor. Zu dem Gesetz wurde eine Verbändebeteiligung abgehalten, in die sich eco mit einer Stellungnahme einbrachte. Das Gesetz indessen konnte im Jahr 2024 nicht mehr ins Parlament eingebracht werden und wird aller Voraussicht nach in die Diskontinuität fallen.

IT-Sicherheit 

Der Bereich der Cybersicherheit rückte zu Beginn des Jahres das KRITIS-DachGesetz wieder in den Fokus. Es wurde nach langer Wartezeit im November kurz vor dem Zerbrechen der Regierung eingebracht und konnte nicht mehr verabschiedet werden. Ein überarbeiteter Referentenentwurf wurde hier von eco kommentiert. Das NIS2UmsuCG kam im Sommer 2024 in zwei Iterationen als offizieller Referentenentwurf des BMI in die Verbändebeteiligung und wurde im Juli 2024 vom Kabinett verabschiedet und anschließend ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Da das Gesetz im Jahr 2024 nicht mehr verabschiedet werden konnte, ist davon auszugehen, dass das Gesetz in die Diskontinuität fallen wird. eco hat beide Gesetzgebungsverfahren mit Kommentierung und Stellungnahmen begleitet.

Nationale Umsetzung des Digital Services Act 

Im Rahmen der Umsetzung des DSA musste aufgrund der vollharmonisierenden Wirkung der nationale Rechtsrahmen angepasst werden. Mit dem Digitale Dienste Gesetz (DDG) wurden notwendigen Anpassungen vorgenommen und zugleich das Telemediengesetz (TMG) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abgelöst. 

Die BNetzA wurde als Koordinierungsstelle bzw. Digital Services Coordinator bestimmt, wobei auch andere Stellen wie der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie Landesmedienanstalten eine entsprechende Rolle erhalten. eco brachte sich mit einer Stellungnahme in die Verbändeanhörung ein. Der Gesetzentwurf zum DDG wurde Ende Dezember durch das Kabinett verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahrens der nationalen Umsetzung erfolgte in der ersten Jahreshälfte 2024. Das DDG wurde am 13. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, deutlich nach dem eigentlichen Inkrafttreten des DSA im Februar 2024. Im Juli 2024 veröffentlichte eco ein Debriefing um die Mitgliedschaft über die relevanten Gesetzesänderungen und Anforderungen zu informieren.

Gesetz gegen digitale Gewalt

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) veröffentlichte im April 2023 ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt soll es für Betroffene von Rechtsverletzungen im digitalen Raum einfacher werden, ihre Rechte durchzusetzen und weiteren Rechtsverletzungen vorzubeugen. Hierzu sollen private Auskunftsverfahren gestärkt, ein Anspruch auf eine richterlich angeordnete, temporäre Accountsperre geschaffen und die Zustellung von Schriftsätzen erleichtert werden. 

Auch im Berichtsjahr hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) seine Pläne weiterverfolgt, ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang hat es am 21. Mai 2024 ein Fachgespräch zum „Gesetz gegen digitale Gewalt“ veranstaltet, in dem die Regelungsthemen Auskunftsrechte für Betroffene, Accountsperren und Zustellungsbevollmächtigte diskutiert wurden. Vertreten durch die Beschwerdestellen-Leiterin hat die eco Beschwerdestelle an dem Fachgespräch teilgenommen. Zudem hat das BMJ am 9. Dezember 2024 einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

CSAM-Verordnung – Kindesmissbrauchsinhalte

Auch im Berichtsjahr 2024 hielten die politischen Debatten und Diskussionen um den von der Europäischen Kommission im Mai 2022 verabschiedeten Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung und zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsinhalten (CSAM-Verordnung) an. Mit dem Verordnungsvorschlag sollen Internetdiensteanbieter verpflichtet werden, automatisiert nach bekannten und neuen Inhalten sowie Grooming zu suchen. Damit einher geht ein Angriff auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Internet. Weitere Kritikpunkte am Verordnungsvorschlag sind die Regelungen zu Internetsperren sowie die mangelnde Einbeziehung bestehender Strukturen und Prozesse im Hinblick auf das Melden und Löschen von Missbrauchsdarstellungen. 

Das Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition für den künftigen Trilog zur CSAM-Verordnung bereits im November 2023 festgelegt. Auf Ratsebene hingegen dauert das Ringen um eine gemeinsame Position als Basis für die künftigen Trilog-Verhandlungen auch im Jahr 2024 an.

eco begleitete die andauernde politische Debatte und unterzeichnete unter anderem zwei sogenannte „Joint Letter“, um auf die bestehenden Bedenken und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Kommissions-Entwurf hinzuweisen. 

CSAM-Richtlinie  

Am 6. Februar 24 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CSAM-Richtlinie (Directive on combating the sexual abuse and sexual exploitation of children and child sexual abuse material and replacing Council Framework Decision 2004/68/JHA (recast)) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Diese Richtlinie enthält unter anderem Vorgaben für die Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Strafbarkeit von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen und verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Einführung von effektiven Notice & Take-Down Maßnahmen. Die Überarbeitung der CSAM-Richtline zielt in diesen Bereichen zum einen auf Verschärfungen des materiellen (Straf-)Rechts in den Mitgliedsstaaten ab, zum anderen ist eine explizite Regelung im Hinblick auf die Rolle der Beschwerdestellen avisiert. 

eco hat den politischen Diskurs rund um die Überarbeitung der CSAM-Richtlinie im Jahr 2024 begleitet und im Rahmen der EU-Konsultation Stellung bezogen. 

Nationale Umsetzung der e-Evidence-Verordnung 

Im Oktober 2024 kam das Bundesministerium der Justiz mit einem Vorschlag für die nationale Gestaltung der e-Evidence Verordnung ans Licht. Mit dem Gesetzentwurf sollte das europäische e-Evidence Paket zum grenzübergreifenden Zugriff auf Daten von Providern und Hostinganbietern zum Zwecke der Beweissicherung in Strafverfahren umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf konnte aufgrund des Auseinanderbrechens der Bundesregierung nicht mehr weiter vorangetrieben werden und wird aller Voraussicht nach in die Diskontinuität fallen. 

Daten-Governance-Gesetz

Mit dem Daten-Governance-Gesetz (DGG) legte die Bundesregierung im Mai 2024 einen Entwurf für ein Durchführungsgesetz für den europäischen Daten-Governance-Rechtsakt (Data Governance Act) vor. Der Entwurf sah vor die Aufsicht über Datenvermittlungsdienste und die Registrierung datenaltruistischer Organisationen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzusiedeln. Das Statistische Bundesamt (Destatis) wurde als zuständige Stelle für die Unterstützung der öffentlichen Stellen, die geschützte Verwaltungsdaten nutzbar machen wollen vorgesehen. eco hat sich mit einer Stellungnahme zum Entwurf geäußert. eco sieht in Datenvermittlungsdiensten einen wichtigen Bestandteil des Datenökosystems. Sie können es erleichtern, Daten zwischen verschiedenen Akteuren und Sektoren gemeinsam zu nutzen, und so die Verfügbarkeit von Daten verbessern. Bei der Umsetzung des DGA muss darauf geachtet werden, dass klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner geschaffen werden. Die Benennung der BNetzA als zuständige Behörde wurde daher positiv bewertet. 

Im weiteren Gesetzgebungsprozess konnte eco einen Sachverständigen in die Anhörung im Ausschuss für Digitales entsenden. Im Vorfeld hat eco dazu eine weitere Stellungnahme zum Fragenkatalog der der Anhörung angefertigt. Mit Blick auf die Neuwahlen in Deutschland hat eco für eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes plädiert.

Das Gesetz wurde vor der Neuwahl nicht verabschiedet und fällt daher in die Diskontinuität und wird von einer neuen Bundesregierung erneut in den Bundestag eingebracht werden müssen. eco wird die Durchführung weiterverfolgen. 

Mobilitätsdaten 

Im zurückliegenden Jahr brachte sich eco in die Debatte um eine stärkere Nutzung von Mobilitätsdaten ein. Dabei dienten der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegte Referentenentwurf für ein Mobilitätsdatengesetz als Ausgangspunkt. Im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Entwurf brachte sich eco mit einer Stellungnahme ein.  Aus Sicht von eco braucht es eine stärkere Nutzung von Mobilitätsdaten, nicht nur um intermodale Mobilität zu ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und der Verringerung des CO2-Ausstoßes des Verkehrssektors zu leisten, sondern auch, um eine wichtige Grundlage für viele sinnvolle Smart-City- oder Smart-Region-Projekte zu schaffen. In diesem Zusammenhang braucht es vor allem Rechtssicherheit bei der Nutzung der Daten, sowie eine bessere Verfügbarkeit, insbesondere von Mobilitätsdaten der öffentlichen Hand. Vor diesem Hintergrund ist die angestrebte Bündelung der rechtlichen Bestimmungen für Mobilitätsdaten in einem Gesetz grundsätzlich positiv zu bewerten. Nach Ansicht von eco hätte es im weiteren Gesetzgebungsprozess jedoch weiteren Anpassungsbedarf gegeben, insbesondere was den Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder die Vermeidung zusätzlicher Bürokratie betrifft. Durch die Neuwahl konnte das Gesetz nicht mehr beschlossen werden und fällt in die Diskontinuität. eco wird die regulatorischen Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin aktiv verfolgen und sich bei Bedarf erneut einbringen.  

 eIDAS-Verordnung

Nachdem die Verhandlungen über die novellierte eIDAS-Verordnung bereits 2023 abgeschlossen werden konnten, ist die Verordnung am 20. Mai in Kraft getreten.  In diesem Zusammenhang verfasste eco ein Debriefing zur eIDAS-Verordnung, in dem die wichtigsten Bestimmungen und Fristen zusammengefasst wurden. Dieses Debriefing wurden den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Die konkrete Umsetzung von EUID-Wallets ist Deutschland bisher nicht erfolgt. Das geplante eIDAS-Umsetzungsgesetz II konnte nach dem Bruch der Ampelkoalition nicht mehr verabschiedet werden.

Künstliche Intelligenz 

Auch das Jahr 2024 war geprägt von der Debatte über die Nutzung Künstlicher Intelligenz. In diesem Kontext ging es auch um die Frage, wie KI-Systeme und -Modelle reguliert werden sollten. 

Nachdem Ende 2023 eine vorläufige Einigung über den AI Act erzielt werden konnte, wurde die Verordnung schließlich am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 20. August in Kraft. eco hat im Nachgang der Veröffentlichung im Amtsblatt ein Debriefing erstellt und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und Fristen für Anbieter und Anwender von KI-Systemen und -Modellen.

Bei der ebenfalls geplanten Richtlinie zur KI-Haftung gab es im Berichtsjahr keine Fortschritte. eco wird die weiteren Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz weiter verfolgen und sich bei Bedarf aktiv einbringen. Dabei steht neben einer innovationsfreundlichen und kohärenten Umsetzung des AI Acts auch die Förderung von Künstlicher Intelligenz und ihrer Nutzung im Mittelpunkt. Nach Ansicht von eco braucht es hier in den nächsten Jahren einen Paradigmenwechsel weg von neuer Regulierung hin zu mehr Förderung und konkreten Hilfestellungen für Unternehmen, die KI-Systeme oder Modelle anbieten oder nutzen wollen. 

Aspekte einer nachhaltigen Digitalisierung 

Bereits während des Digitalgipfels 2023 präsentierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen „Metastudie zum nachhaltigen Ausbau von Gigabitnetzen“. Parallel dazu wurden Eckpunkte vorgestellt, die als Grundlage für die Formulierung von Handlungsempfehlungen für einen nachhaltigen Ausbau von Gigabitnetzen dienen sollen. Ziel war es, die allgemeinen Vorgaben für die Entwicklung der analysierten Netzinfrastrukturen zu erweitern und dadurch zu einer verbesserten Umweltverträglichkeit beizutragen. eco kommentierte die Metastudie und Eckpunkte mit einem eigenen Eckpunktepapier. Im Mai 2024 wurde ein Entwurf für sechs Handlungsfelder zur Förderung eines nachhaltigen Gigabitausbaus vorgestellt. eco kommentierte diese mit einem weiteren Eckpunktepapier.

Energiepolitik 

Mit dem am 24. Juli 2024 durch die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten Eckpunktepapier werden Reformbedarfe der derzeitigen Anreizsetzung für systemdienliches Verbrauchsverhalten im Rahmen der Stromnetzentgeltsystematik identifiziert. Um der zunehmenden Volatilität der Einspeisung mit Flexibilität in den Netzen zu begegnen, sollen Anreize für netzdienliches Verhalten geschaffen werden. Hierfür plant die BNetzA eine Reform der Sondernetzentgeltregelung gemäß §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). eco beteiligte sich an der öffentlichen Konsultation mit einer Stellungnahme.

Am 7. November 2024 veröffentlichte die Beschlusskammer 6 der BNetzA einen Vorschlag für ein Positionspapier zur Zuteilung von Entnahmeleistungen aus Netzebenen oberhalb der Niederspannung und stellte diesen zur öffentlichen Konsultation. eco beteiligte sich an dem Konsultationsprozess und veröffentlichte im Dezember 2024 eine Stellungnahme.

EU-Effizienzkennzahlen für Rechenzentren

Die Energieeffizienz-Richtlinie wurde im Juni 2023 durch das Europäische Parlament angenommen und trat im Oktober 2023 in Kraft. Mit der Novellierung sollen neue Energiesparziele in der EU festgelegt werden, um den Energieverbrauch in der EU bis 2030 um 11,7 % zu senken. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 11. Oktober 2025 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wird die EED mit dem kürzlich beschlossenen Energieeffizienzgesetz umgesetzt. Mit der Richtlinie wurde die Kommission zur Festlegung von Berichtpflichten und Effizienzstandards für Rechenzentren ermächtigt. Im Dezember 2023 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer delegierten Verordnung für ein Berichterstattungssystem für Rechenzentren veröffentlicht. eco brachte sich im Januar 2024 mit einer Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Konsultation ein. 

Energieeffizienzgesetz 

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll eine querschnittliche und sektorübergreifende Reduzierung der Energieverbräuche forciert werden. Zudem soll mit dem EnEfG die EU-Energieeffizienz-Richtlinie in deutsches Recht übertragen werden. Nach erstem Entwurf im November 2022 wurde das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende 2023 abgeschlossen. Das EnEfG setzt das die EED zwar um, stellt jedoch teilweise deutlich herausforderndere Anforderungen an den Bau und Betrieb von Rechenzentren. eco wird die Umsetzung des Gesetzes mit Hinblick auf potenzielle Änderungsgesetze weiter aktiv verfolgen. Am 22. Mai 2024 wurden mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (im folgenden EnEfG-Anpassungsgesetz) Nachbesserungen am EnEfG durch das Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. eco kommentierte das parlamentarische Verfahren mit einem Eckpunktepapier. Das parlamentarische Verfahren konnte 2024 nicht abgeschlossen werden. 

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 

Die bereits im Frühjahr 2020 angestoßene Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wurde im Jahr 2024 von den Staats- und Senatskanzleien der Länder weiterverfolgt, indem der Staatsvertragstext bei der EU notifiziert und im Anschluss nach weiteren Anpassungen im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2024 beschlossen wurde. Dabei ist der Kern des Vorhabens die Weiterentwicklung bzw. Reform des technischen Jugendmedienschutzes, indem vorhandene Systeme um endgeräte- bzw. betriebssystem-basierte Jugendschutzlösungen und Einstellungsmöglichkeiten ergänzt werden sollen.

Die Befassung der Landesparlamente und Ratifizierung des Staatsvertrags ist noch ausstehend.

Internationale Digitalpolitik 

Ein zentrales Thema im Jahr 2024 waren die Europawahlen im Juni und die damit verbundenen inhaltlichen Weichenstellungen. eco nutzte die Gelegenheit, um seine Europawahlagenda vorzustellen und einzubringen.